Trockenbau Horn GmbH | Innenausbau für Greifswald und Vorpommern
Qualität seit 2002 – für Privat und Gewerbe in Mecklenburg-Vorpommern
Schallschutz, Raumakustik, Absorber – für ruhigere Räume und bessere Klangqualität in Greifswald und ganz Mecklenburg-Vorpommern.
Lärm zwischen Wohnungen, Hall in Büros, schlechte Sprachverständlichkeit in Konferenzräumen – all das sind Akustikprobleme, die sich mit gezielten Maßnahmen beheben lassen. Akustikbau umfasst sowohl den baulichen Schallschutz (z. B. zwischen Räumen und Geschossen) als auch die Raumakustik (Klangqualität innerhalb eines Raumes).
Ob Neubau mit gesetzlichen Schallschutzanforderungen oder Sanierung mit Lärmbelästigung durch Nachbarn: Wir analysieren das Problem und setzen die passende Lösung um – sauber, dauerhaft und normgerecht.
Wir führen alle gängigen Akustikmaßnahmen aus – von der schallgedämmten Trennwand über Rasterdecken bis zum Absorber im Großraumbüro. Die Trittschalldämmung unter Bodenbelägen finden Sie bei unseren Böden aller Art.
Ständerwände mit erhöhtem Schalldämmmaß durch mehrlagige Beplankung, entkoppelte Konstruktionen und geeignete Dämmstoffe. Geeignet für Wohnungstrennwände, Treppenhauskerne und Büros.
Abgehängte Akustikdecken und Rasterdecken mit schallabsorbierenden Einlegeplatten – für Konferenzräume, Klassenräume, Restaurants und Großraumbüros. Reduziert die Nachhallzeit und verbessert die Sprachverständlichkeit spürbar. Rasterdecken bleiben zudem jederzeit revisionierbar, etwa für Leitungen und Technik im Deckenhohlraum.
Wand- und Deckenabsorber, Akustikpaneele und Baffeln aus Mineralfaser, Vlies oder Holzwolle – frei positionierbar, auf Wunsch auch als gestalterisches Element. Für Studios, Homeoffice, Praxen, Warteräume und Büros.
Planung und Ausführung nach den geltenden Schallschutznormen, mit Nachweis-Dokumentation für Bauherren, Architekten und Behörden.
Vor der Neumontage bauen wir bestehende Unterdecken, Wandverkleidungen und Dämmstoffe fachgerecht zurück – sauber, staubarm und auf Wunsch inklusive Abtransport.
Schallschutz verhindert, dass Lärm von einem Raum in einen anderen gelangt – z. B. durch Wände oder Decken. Raumakustik beschreibt dagegen das Klangerlebnis innerhalb eines Raumes: Nachhall, Sprachverständlichkeit, Klangfülle. Oft werden beide Themen kombiniert behandelt.
Die DIN 4109 legt Mindestanforderungen für den Schallschutz im Wohnungsbau fest. Für Wohnungstrennwände gilt z. B. ein Mindest-Schalldämmmaß von 53 dB. Bei erhöhtem Schallschutz (z. B. nach VDI 4100) liegen die Anforderungen noch höher. Welche Norm für Ihr Gebäude gilt, klären wir gemeinsam.
Ja, in vielen Fällen ist das möglich. Vorsatzschalen, zusätzliche Beplankungslagen oder elastisch entkoppelte Konstruktionen lassen sich oft ohne großen Eingriff in die Bestandssubstanz realisieren. Wie viel sich rausholen lässt, hängt vom Aufbau der bestehenden Wand oder Decke ab – das schauen wir uns gerne vor Ort an.
Ja. Wir sind in ganz Mecklenburg-Vorpommern tätig. Kontaktieren Sie uns einfach mit Ihrem Standort – wir melden uns mit einem konkreten Angebot.